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TTDSG- Änderungen von Cookie Bannern
Mit dem TTDSG ist am 01.12.2021 ein neues Gesetz zum Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre in Kraft getreten. Besonders praxisrelevant sind die neuen Vorschriften in Bezug auf die Cookie Einwilligungen, die von den meisten Website Betreibern verwendet werden. Welche Änderungen sich in Bezug auf Cookie Banner und die Datenschutzerklärung ergeben und was Unternehmen jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier.
Neues Vertragsrecht für digitale Produkte
Ab dem 1.1.2022 gelten neue BGB-Vorschriften für Verträge über digitale Produkte. Das neue Vertragsrecht gilt vor allem gegenüber Verbrauchern, vereinzelt jedoch auch im B2B-Bereich. Eine Anpassung der Verträge ist notwendig. Kommen Sie gerne auf uns zu – Ihre Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz – Fachanwalt IT-Recht – in der Nähe von München unterstützt Sie bei dieser herausfordernden Aufgabe.
Datenschutz und 3G am Arbeitsplatz – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Bis vor Kurzem durften die Arbeitgeber den Impfstatus des Arbeitnehmers gar nicht erfassen. Jetzt ist 3G am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen jetzt umfassende Kontrollen durchführen, denn der Betrieb darf vom Arbeitnehmer nicht mehr ohne Nachweis eines Negativ-Tests oder Impfzertifikats betreten werden. Die Vorschriften werfen eine Vielzahl von Fragen im Hinblick auf den Datenschutz und das Arbeitsrecht auf. Wir geben einen Überblick.
Datenschutzkonforme Cookie Banner
Die meisten Unternehmen setzen Cookies auf Ihrer Website ein. Für die Verwendung nichttechnischer Cookies ist die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer durch ein opt-in Verfahren notwendig. Die Cookie Banner, mit denen die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird, wurden von den Datenschutzbehörden nun überprüft und häufig beanstandet, da sie nicht datenschutzkonform sind.
Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus
Viele Arbeitgeber möchten wissen, ob ihre Mitarbeiter gegen Corona geimpft sind. Aber darf der Arbeitgeber überhaupt ohne Weiteres Auskunft von seinem Mitarbeitern verlangen und welche Konsequenzen kann es haben, wenn der Arbeitgeber die Daten der Mitarbeiter unerlaubt verarbeitet?
Datenschutzkonferenz: Microsoft 365 nicht datenschutzkonform
Der datenschutzkonforme Einsatz von Microsoft 365 ist nach Ansicht einer sehr knappen Mehrheit der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland (Datenschutzkonferenz) derzeit nicht möglich. Das hat die Datenschutzkonferenz am 15. Juli 2020 entschieden (vgl. Pressemitteilung vom 2. Oktober 2020: https://www.lda.bayern.de/media/pm/20201002_office365.pdf). Allerdings haben 8 von 9 Aufsichtsbehörden – unter anderem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, das für Microsoft Deutschland zuständig ist – diese kategorische Entscheidung nicht mitgetragen. Sie haben dagegen gestimmt.